Es geht um Kommunikation auf Augenhöhe, Partizipation, Transpararenz und Mitbestimmung. Wir möchten die Umgangsformen in Genossenschaften verbindlich festlegen. Diese Richtlinien bezeichnen wir, in Anlehnung an die bereits in der Wirtschaft fest etablierten „Corporate Governance“ Regeln, „Cooperative Governance“ .
Die Initiative coopgo befasst sich mit Entwicklung dieser Cooperative Governance Richtlinien, die den Umgang zwischen Mitglied und seiner Genossenschaft und die Rechte und Pflichten der Mitglieder festschreiben.
In Deutschland sind auch genossenschaftlichen Verbände mit in die Cooperative Governance Richtlinien einzubeziehen. Die Genossenschaftsorganisation – dahinter verbirgt sich derzeit ein hierarchisch, geprägtes dreistufiges Verbandswesen – wurde 1934 durch Führererlass und Zwangsmitgliedschaft gestärkt. Inzwischen greifen die Verbände – insbesondere der BVR mit staatlicher Unterstützung in die Autonomie der rechtlich selbstständigen Genossenschaften ein. Ein Beispiel ist die gesteuerte Fusionspolitik der Genossenschaftsbanken.
Ursprünglich wurden die Genossenschaftsverbände gegründet um die Interessen der Mitgliedsgenossenschaften und somit der Mitglieder zu vertreten. Bereits am 23. März 1889 wurde der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren „Obergenossen“ im Reichstag offiziell angemahnt.